Rechtsprechung
LG Oldenburg, 03.01.1979 - 1 T 71/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 752
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 09.05.1973 - 5 U 177/72
Auszug aus LG Oldenburg, 03.01.1979 - 1 T 71/78
Ausnahmen hiervon sind in der Rechtsprechung lediglich gemacht worden, wenn es sich um eine offenbare (auch dem Prozeßgegner erkennbare), auf einem Verschreiben oder ähnlichem Versehen beruhende Unrichtigkeit in der Erklärung handelt (RGZ 81, 177 (179); RG HRR 1939 Nr. 1261; OLG Karlsruhe MDR 74, 588), oder wenn der Irrtum in erster Linie von dem Prozeßgegner verursacht worden ist (LG Hannover NJW 73, 1757). - LG Hannover, 21.05.1973 - 8 S 330/72
Auszug aus LG Oldenburg, 03.01.1979 - 1 T 71/78
Ausnahmen hiervon sind in der Rechtsprechung lediglich gemacht worden, wenn es sich um eine offenbare (auch dem Prozeßgegner erkennbare), auf einem Verschreiben oder ähnlichem Versehen beruhende Unrichtigkeit in der Erklärung handelt (RGZ 81, 177 (179); RG HRR 1939 Nr. 1261; OLG Karlsruhe MDR 74, 588), oder wenn der Irrtum in erster Linie von dem Prozeßgegner verursacht worden ist (LG Hannover NJW 73, 1757). - RG, 07.01.1913 - VII 317/12
Revisionsrücknahme; Irrtum
Auszug aus LG Oldenburg, 03.01.1979 - 1 T 71/78
Ausnahmen hiervon sind in der Rechtsprechung lediglich gemacht worden, wenn es sich um eine offenbare (auch dem Prozeßgegner erkennbare), auf einem Verschreiben oder ähnlichem Versehen beruhende Unrichtigkeit in der Erklärung handelt (RGZ 81, 177 (179); RG HRR 1939 Nr. 1261; OLG Karlsruhe MDR 74, 588), oder wenn der Irrtum in erster Linie von dem Prozeßgegner verursacht worden ist (LG Hannover NJW 73, 1757).